Schulungsübersicht
Die Pflicht des Unternehmers oder der Vorgesetzten zu unterweisen ist in vielen Gesetzen und Vorschriften festgeschrieben. Z.B. auch im Arbeitsschutzgesetz §12 .
Die Unterweisung ist eines der wichtigsten Mittel im Arbeitsschutz. Dies zeigt die Tatsache, dass über 80 % aller Unfälle durch Fehlverhalten der Mitarbeiter (mit)verursacht werden. Der Aufwand für Schulungen und Unterweisungen der Mitarbeiter rechnet sich, da Unfälle seltener und die krankheitsbedingten Ausfalltage reduziert werden. Immerhin kostet ein Ausfalltag durchschnittlich 380 Euro.
Nutzen Sie einfach unsere Fachkompetenz. Wir unterstützen Sie mit einer qualitativ hochwertige sowie praxisgerechte Ausbildung Ihrer Beschäftigten.
Wir qualifizieren Ihre Beschäftigten im unternehmerischen Sinn.
Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten
Ausbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Anschlagmitteln
Ausbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Flurförderzeugen
Ausbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Hubarbeitsbühnen
Ausbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Klemmen und Greifern
Ausbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Leitern und Tritten
Ausbildung zur befähigten Person zum Prüfen von PSA gegen Absturz
Ausbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Regalanlagen
Ausbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Steigleitern und Steigeisengängen
Ausbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Traversen
Ausbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Winden, Hub- und Zuggeräte
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