WAS FORDERT DER GESETZGEBER?
In Deutschland sind Arbeitgeber verpflichtet, die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetztes (ASiG), des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Arbeitsschutzbestimmungen sowie der Unfallverhütungsvorschriften zu erfüllen.
Mit uns sicher durchs Audit
Wir beraten Sie von der Einführung eines gewünschten Managementsystems bis einschließlich der Beurteilung von Möglichkeiten für integrierte Managementsysteme.
Des Weiteren ermitteln wir in einer Soll-Ist-Analyse die Ausgangssituation in Ihrem Unternehmen.
Anschließend entwickeln wir die für Sie geforderten und auf Sie abgestimmten Dokumente/Maßnahmen und Schulungen. Ebenfalls können Sie sich auf unsere Unterstützung bei der Einführung bzw. Umsetzung der Maßnahmen verlassen.
Auch helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines geeigneten Zertifizierers und führen auf Wunsch ein internes Audit durch. Somit sind Sie bei einem externen Audit auf der sicheren Seite, bei diesem begleiten wir Sie gerne.
Nach dem Audit ist vor dem Audit, daher führen wir Wirksamkeitsüberprüfungen durch und sorgen für eine kontinuierliche Verbesserung und Aktualisierung des Managementsystems.
SCC-Zertifizierung
Eine Zertifizierung nach dem SCC bzw. SCP-System dient als Nachweis für Ihren Auftraggeber, dass Sie als Unternehmer alle gesetzlichen Vorgaben einhalten. Inzwischen wird dieses von vielen Auftraggebern gefordert, insbesondere von der deutschen Industrie, v. a. Raffinerien, chemischen Werken, Kraftwerken und Stahlwerken.
Es handelt sich um ein allgemeines Verfahren zur Zertifizierung eines betrieblichen Managementsystems für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz. Es ist jedoch kein Leitfaden für den Aufbau, die Einführung und die Anwendung eines Arbeitsschutzmanagementsystems im eigentlichen Sinne, sondern eher ein Fragenkatalog im Rahmen eines Auditierungssystems. Je nachdem welches Zertifikat benötigt wird, ergeben sich verschiedene Pflicht- und Ergänzungsfragen.
Bei der SCC-Zertifizierung wird zwischen 3 möglichen Zertifikaten unterschieden:
SCC* = eingeschränktes Zertifikat (Scope I)
Dieses eingeschränkte Zertifikat beurteilt die SGU-Managementaktivitaten direkt am Arbeitsplatz. Es ist daher für kleine Unternehmen mit durchschnittlich ≤ 35 Beschäftigten pro Kalenderjahr (einschließlich Auszubildende, Praktikanten und überlassene Leiharbeitnehmer) im gesamten Unternehmen bestimmt, die keine Subunternehmen (Werkvertrag) für technische Dienstleistungen einsetzen.
27 Pflichtfragen
SCC** = uneingeschränktes Zertifikat (Scope I)
Dieses uneingeschrankte Zertifikat beurteilt die SGU-Managementaktivitaten sowohl direkt am Arbeitsplatz als auch das SGU-Managementsystem des Unternehmens. Es ist dementsprechend für Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 35 Beschäftigten pro Kalenderjahr (einschließlich Auszubildende, Praktikanten und überlassene Leiharbeitnehmer) im gesamten Unternehmen bestimmt.
40 Pflichtfragen / 9 Ergänzungsfragen
SCCP = uneingeschränktes Zertifikat für die Petrochemie (Scope I)
Neben den unter SCC** genannten Beurteilungskriterien wird hier darüber hinaus zusätzlich die Erfüllung spezifischer Anforderungen in der petrochemischen Industrie und in Raffinerien erwartet.
44 Pflichtfragen / 5 Ergänzungsfragen
SCP = Zertifikat für Personaldienstleister (Scope II)
Die SCP-Zertifizierung können ausschließlich Personaldienstleister erlangen, die ein SGU-Managementsystem implementiert haben.
29 Pflichtfragen / 6 Ergänzungsfragen
Unternehmen mit bis zu 35 Beschäftigten, die Subunternehmen (Werkvertrag) für technische Dienstleistungen einsetzen, benötigen das SCC**- oder SCCP-Zertifikat.
- Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorgeuntersuchungen, Angebots- und Wunschvorsorgeuntersuchungen sowie Betreuung (ArbMedVV;ASiG;DGUV Vorschrift 2)
- Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
- Hygienebelehrungen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen und Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA).
- Arbeitsmedizinische Online-Beratung
- Gestaltung, Auswahl, Erprobung und Einsatz von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung
- Organisation der Ersten Hilfe
- Einrichtung von Schonarbeitsplätzen / Leichtarbeitsplätzen
- Laboruntersuchungen
- Aufklärung und Beseitigung von Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz
- Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen, Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung neuer Verfahren und Arbeitsstoffe sowie beim Einsatz von chronisch Kranken, Schwerbehinderten und bei der Wiedereingliederung von Unfallverletzten