Wir bringen Sie zum Strahlen…mit Sicherheit

Wir sind Ihr starker und zuverlässiger Partner, wenn es um optische Strahlung, Laserschutz und -sicherheit geht. Denn wir bieten Ihnen perfekt aus- und stets weitergebildete Laserschutzbeauftragte an. Auch sind unsere Laserschutzbeauftragte Fachkräfte für Arbeitssicherheit und haben dadurch fundiertes Hintergrundwissen.

Denn gemäß der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OstrV) und die technische Regel zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS Laserstrahlung) haben Arbeitgeber die Pflicht vor Aufnahme des Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 einen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen.

Mit uns sicher durchs Audit

Wir unterstützen Sie bei folgenden Zertifizierungen

  • SCC*
  • SCC**
  • SCP
  • SCCPP
  • Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) der verschiedenen BGs
  • DIN ISO 45001

Beispiele Anwendungsgebiete von Lasern

  • Maschinenbau von Laserschweißanlagen
  • Maschinenbau von Laserschneidanlagen
  • osmetische Anwendungen z. B. Tattooentfernung, Hautbehandlung
Laserschutzklasse 1

Die zugängliche Laserstrahlung ist ungefährlich, oder der Laser befindet sich in einem geschlossenen Gehäuse

Laserschutzklasse 1C

Die zugängliche Laserstrahlung ist ungefährlich für das Auge, aber in besonderen Fällen gefährlich für die Haut

Laserschutzklasse 1M

Die zugängliche Laserstrahlung ist ungefährlich, solange keine optischen Instrumente wie Lupen oder Ferngläser verwendet werden.

Laserschutzklasse 2

Die zugängliche Laserstrahlung liegt nur im sichtbaren Spektralbereich (400 nm bis 700 nm). Sie ist bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer (bis 0,25 s) auch für das Auge ungefährlich.

Laserschutzklasse 2M

Wie Klasse 2, solange keine optischen Instrumente wie Lupen oder Ferngläser verwendet werden.

Laserschutzklasse 3R

Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge.

Laserschutzklasse 3B

Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge und in besonderen Fällen auch für die Haut. Diffuses Streulicht ist in der Regel ungefährlich. (Laser von CD-/DVD-Brennern; Laserstrahlung allerdings nicht direkt zugänglich)

Laserschutzklasse 4

Die zugängliche Laserstrahlung ist sehr gefährlich für das Auge und gefährlich für die Haut. Auch diffus gestreute Strahlung kann gefährlich sein. Beim Einsatz dieser Laserstrahlung besteht Brand- oder Explosionsgefahr. (Materialbearbeitung, Forschungslaser)