Maschinensicherheit
Mit Einführung der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) wurden nicht nur die Anwenderfreundlichkeit und Lesbarkeit gesteigert, sondern auch die Vorgaben für die Sicherheit von Maschinen vereinheitlicht und im Detail weiter verschärft. Neben zahlreicher Änderungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit ist nun die Durchführung einer entwicklungsbegleitenden Risikobeurteilung über den gesamten Lebenszyklus einer Maschine oder Anlage vorgeschrieben. Auch selbstgebaute und umgebaute Maschinen sind hiervon betroffen.
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Für alle möglichen Fragestellungen stehen Ihnen die Kompetenz und Erfahrung unserer Sachverständigen im Hause NP zur Verfügung. Wir stellen Ihnen deutschlandweit Sachverständige für Maschinen- und Anlagensicherheit.
Wir unterstützen Sie!
Unsere ausgebildeten Sachverständigen sind langjährige Berater und verfügen über eine fundierte Berufserfahrung als Meister und haben aufgrund dessen sehr gute Erfahrung im Maschinen- und Anlagenbau. Des Weiteren sind unsere Maschinensicherheitssachverständige ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit, womit Sie über ein fundiertes Wissen zum Thema Arbeitssicherheit verfügen. Daher sind Sie in der Lage auch die Situationen/Gefährdungen auch außerhalb der Konstruktion von Maschinen zu beurteilen.
Wir besitzen zusätzlich, langjährige Erfahrungen im Maschinenbau und beraten und unterstützen auch bei besonderen Fragestellungen zu folgenden Themen:
- Laserschweißanlagen / Lasersicherheit
- Handling Systeme / Pick and Place Systeme
- Spezialanfertigungen von Anschlagmitteln und Lastaufnahmeeinrichtungen
- Betonsteinfertigungsanlagen
- RFID Systeme zur Anmeldung von Flurförderzeugen
- Konformitätsbewertungen von Großanlagen und Gesamtheiten von Maschinen
- Eigenfertigung von Maschinen als Betreiber
- Roboteranlagen / Industrieroboteranlagen
- uvm.