MIT SICHERHEIT - DURCH DIE PANDEMIE

Um Ihnen bei der Vorbereitung ihres Unternehmens auf eine Pandemie zu unterstützen, haben wir Ihnen daher nützliche Informationen rund um den Pandemieplan und seiner Erstellung zusammengestellt. Des Weiteren informieren wir Sie im folgenden über den Arbeitsschutz bzw. Arbeitssicherheit und der Vereinbarkeit mit dem Infektionsschutzgesetz.

Denn im Fall einer Pandemie – wie aktuell Corona zeigt – kann der massenhafte Ausfall von erkrankten Mitarbeitern dementsprechend die Betriebsabläufe in einem Unternehmen empfindlich stören.

Brauchen Sie weitere Informationen? Dann rufen Sie uns unter 05931/8484-0 an.

Wir helfen Ihnen gerne!

Was ist eine Pandemie und warum ist ein Pandemieplan wichtig?

Pandemie bedeutet, dass sich ein Krankheitserreger, z. B. ein Grippe-Virus, das SARS-CoV-2 Virus sowie andere Viren mit folgenden Eigenschaften weltweit verbreitet:

  • Der Erreger hat krankmachende Eigenschaften.
  • Eine Übertragung erfolgt leicht von Mensch zu Mensch.
  • In der Bevölkerung gibt es noch keine speziellen Abwehrkräfte gegen den neuen Erreger. Selbst wenn dieser Erreger ein relativ mildes Krankheitsbild erzeugt, können viele Beschäftigte gleichzeitig erkranken. Auch wegen der Betreuung von erkrankten Familienangehörigen Fallen Mitarbeiter aus. Demzufolge sollte jedes Unternehmen mit einem Pandemieplan darauf vorbereitet sein und flexibel reagieren können.
Zuständigkeiten und Ansprechpartner im Betrieb festlegen

Während einer Pandemie treten viele Fragen auf, die möglichst schnell beantwortet werden müssen. Deswegen müssen schon vorher die Ansprechpartner sowie deren Vertreter im Betrieb bekannt sein, die entscheiden dürfen. Besonders in größeren Betrieben ist die Bildung eines Krisenstabes sinnvoll. Beziehen Sie ebenso auch die betriebliche Interessenvertretung z. B. Betriebsrat, die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die Betriebsmedizin in die Pandemieplanung mit ein.

Beschäftigte informieren

Es wird empfohlen, einen betriebsinternen Pandemieplan zu erstellen. Damit entsprechende Vorbeugungsmaßnahmen greifen, müssen alle im Betrieb damit vertraut sein. Daher müssen Sie als Arbeitgeber festlegen, wie die interne Kommunikation erfolgt. Beispiele hierfür sind Intranet, Telefon, Aushang. Des Weiteren sorgen sachliche Informationen und klare Anweisungen für einen reibungslosen Ablauf der Maßnahmen und Arbeitsvorgänge. Dadurch wird eine Paniksituation vermieden.

Ansprechpartner des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beteiligen

Informationen erhalten Sie von:

  • Betriebsärzten und Betriebsärztinnen,
  • Fachkräften für Arbeitssicherheit,
  • Unfallversicherungsträgern und
  • in den von Bund und Ländern herausgegebenen Empfehlungen zur Pandemieplanung.
Impfungen schützen

Sofern ein Impfstoff zur Verfügung steht, sollte dieser angeboten werden. Denn die Impfung schützt nicht nur die geimpfte Person selbst, sondern
auch ihre Umgebung. Wenn weitere Impfstoffe verfügbar sind, die insbesondere Risikopatienten vor weiteren Erkrankungen schützen, auch wenn sie nicht
explizit auf den Erreger der Pandemie ausgerichtet sind, sollten diese ebenfalls angeboten werden. Im Falle der SARS-CoV-2 Virus hilft eine Pneumokokken-Schutzimpfung.

Fragen Sie daher Ihren Betriebsarzt/Ihre Betriebsärztin nach entsprechenden Schutzimpfungen oder kontaktieren Sie uns.

Hygienisches Verhalten am Arbeitsplatz

Arbeitgeber:

  • Waschmöglichkeiten mit geeigneten Hautreinigungs- und Pflegemitteln für die Hände bereitstellen.
  • Rechtzeitige Bevorratung von Materialien, wie geeignete Desinfektionsmittel und persönliche Schutzausrüstung. Z. B. geeignete Schutzhandschuhe und
  • Atemschutzmasken FFP2/FFP3 im gefährdeten Bereichen wie den Gesundheitsdienst.
  • Wenn Waschmöglichkeiten fehlen, sollten Desinfektionsmittelspender für die Hände augestellt werden.
  • Beschäftigte im hygienischen Verhalten unterweisen z. B. durch E-Learning: https://shop.i-np-ut.de/
  • Im Pandemieplan festlegen, wie verfahren wird, wenn während der Arbeit Beschäftigte Krankheitssymptome bekommen.


Beschäftigte:

  • Vermeiden Sie unnötige Handkontakte, z. B. Handschütteln
  • Waschen Sie sich häufiger die Hände. Vor allem nach Personenkontakten und Berühren von Gegenständen, die möglicherweise von Erkrankten angefasst wurden.
  • Besonders ist im ÖPNV darauf zu achten.
  • Vermeiden Sie unbewusstes Berühren von Augen, Mund und Nase.
  • Nutzen Sie Hände-Desinfektionsmittel, wenn keine Möglichkeit zum Waschen der Hände besteht.
  • Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen, insbesondere zu Hustenden.
  • Als Hustende: Halten Sie Abstand zu anderen, husten Sie in die Ellenbeuge, nicht in die Hand.
  • Lüften Sie Ihre Arbeitsräume etwa 4 Mal täglich für ca. zehn Minuten.
  • Beachten Sie die in Ihrem Betrieb festgelegte Vorgehensweise beim Umgang mit erkrankten Kolleginnen/Kollegen.
Geschäftsabläufe bei Personalausfall festlegen

Ein gut geplanter Personaleinsatz mit Vertretungsregelungen und Prioritätensetzung ermöglicht das Weiterarbeiten trotz Personalausfällen. Verdienstausfälle und Vertragsstrafen werden zufolge vermieden und ein sicheres Arbeiten ist möglich. Im Pandemieplan sollte daher festgelegt sein, wer wessen Aufgaben vorübergehend übernehmen kann.

  • Wer hat beispielsweise entsprechende Führerscheine?
  • Wer kann die gleiche Maschine oder die gleiche Software bedienen?
  • Besteht die Möglichkeit, Aufgaben von zu Hause zu erledigen (Homeoffice)?
Erkrankungen managen

Beschäftigte:

  • Um die Erkrankung nicht im Betrieb zu verbreiten, sollten Beschäftigte die Krankheitssymptome aufweisen, infolgedessen umgehend einen Arzt aufsuchen (unbedingt vorher telefonisch anmelden). Bei Bestätigung der Erkrankung muss der Arbeitnehmer folglich zu Hause bleiben.
  • Treten in der Familie Erkrankungen auf, sollte die Entscheidung über ein Zuhause bleiben demzufolge gemeinsam mit Arzt / Gesundheitsamt / Arbeitgeber getroffen werden.

 

Arbeitgeber:

Schon vor Auftreten einer Pandemie sollte die Betreuung von Beschäftigten, die während der Arbeit Krankheitssymptome bekommen, organisiert werden:

  • Wer betreut? Wie und wo? – bis erkrankte Beschäftigte zum Arzt oder nach Hause gebracht oder von Angehörigen abgeholt werden.
  • Verhaltens- und Schutzmaßnahmen für die Betreuenden z. B. Abstand, hygienisches Verhalten, ggf. das Tragen einer Atemschutzmask. Auch eine Desinfektions- und Freigaberegelung für Arbeitsplätze, sollten schriftlich beispielsweise in einer Betriebsanweisung vorgegeben werden.
  • Spezielle Maßnahmen, wie die Bevorratung und Ausgabe von Desinfektionsmitteln und geeigneter persönlicher Schutzausrüstung sollten Sie mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt abstimmen.
  • Prüfung, ob Arbeiten von zu Hause aus möglich ist.
Dienstreisen und Tagungen planen

Prüfen Sie, ob geplante Dienstreisen oder Tagungen durch Telefon- oder Videokonferenzen ersetzt oder verschoben werden können.

  • Sind Dienstreisen erforderlich, unterweisen Sie die Reisenden über Hygiene- und Notfallmaßnahmen.
  • Im Inland sind die Informationen des Robert Koch-Institutes (RKI) hilfreich.
  • Nutzen Sie bei Auslandsreisen die Informationen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Auswärtigen Amtes.
  • Beratungsdienste, Hotlines von Gesundheitsämtern und des RKI stellen Informationen zur Verfügung.
Pandemieplanung aktualisieren

Arbeitgeber:

  • Berücksichtigen Sie aktuelle Entwicklungen und Empfehlungen der Gesundheitsbehörden.
  • Prüfen Sie regelmäßig, z. B. halbjährlich, ob Ihre Planung noch dem aktuellen Stand entspricht. Dementsprechend passen Sie bei Personalwechsel und Umsetzungen die Namen der Ansprechpartner und Zuständigen an. Prüfen Sie ebenfalls, ob die Aufgabenzuweisungen noch stimmen.