Es ist dafür zu sorgen, dass Ihre Flurförderzeuge, sowie deren Anbaugeräten und den dazugehörigen Sicherheitseinrichtungen einen betriebssicheren Zustand aufweisen . Dementsprechend muss ein Flurförderzeug mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Denn ein defektes Flurförderzeug kann schwere Personen- und Sachschäden hervorrufen. Daher bereiten wir Sie und Ihre Mitarbeiter optimal mit unserer Ausbildung/Weiterbildung vor, um die Prüfungen für Flurförderzeuge rechtssicher durchzuführen.
Aus- und Weiterbildungen zur befähigten Person
Eine befähigte Person ist gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.
Brauchen Sie weitere Informationen? Dann rufen Sie uns an unter 05931/8484-0 – wir helfen Ihnen gerne!
Befähigte Person zum Prüfen von Anschlagmitteln
Anschlagmittel dienen als Verbindung zwischen einer Last und dem Hebezeug, zum Beispiel einem Kran. In der Regel sind dies Seile, Ketten, Rundschlingen oder Schlaufen. Folglich liegt es auf der Hand, dass an Anschlagmittel aus Gründen der Sicherheit für die Mitarbeiter und andere Personen sowie für Sachmittel hohe Anforderungen zu stellen sind. Den Einhalt dieser Anforderungen müssen sachkundige Personen regelmäßig prüfen und dokumentieren. Daher bereiten wir Sie und Ihre Mitarbeiter optimal mit unserer Ausbildung/Weiterbildung vor, um die Prüfung von Anschlagmittel rechtssicher durchzuführen.
Befähigte Person zum Prüfen von Flurförderzeugen
Befähigte Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten
Wird ein Gerüst aufgebaut ist es zwingend notwendig dies vor der ersten Benutzung durch eine befähigte Person auf dessen sichere Funktion prüfen zu lassen. Denn ein falsch aufgebautes Gerüst kann schwere Personen- und Sachschäden hervorrufen. Daher bereiten wir Sie und Ihre Mitarbeiter optimal mit unserer Ausbildung/Weiterbildung vor, um Gerüstprüfungen rechtssicher durchzuführen.
Befähigte Person zum Prüfen von Hubarbeitsbühnen
Es ist dafür zu sorgen, dass Ihre Hubarbeitsbühnen, sowie deren Anbaugeräten und den dazugehörigen Sicherheitseinrichtungen einen betriebssicheren Zustand aufweisen. Dementsprechend muss eine Hubarbeitsbühne mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Denn eine defekte Hubarbeitsbühne kann schwere Personen- und Sachschäden hervorrufen. Daher bereiten wir Sie und Ihre Mitarbeiter optimal mit unserer Ausbildung/Weiterbildung vor, um die Prüfungen für Hubarbeitsbühnen rechtssicher durchzuführen.
Befähigte Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten
Klemmen und Greifer dienen als Verbindung zwischen einer Last und dem Hebezeug, zum Beispiel einem Kran. Folglich liegt es auf der Hand, dass an Klemmen und Greifern aus Gründen der Sicherheit für die Mitarbeiter und andere Personen sowie für Sachmittel hohe Anforderungen zu stellen sind. Den Einhalt dieser Anforderungen müssen sachkundige Personen regelmäßig prüfen und dokumentieren. Daher bereiten wir Sie und Ihre Mitarbeiter optimal mit unserer Ausbildung/Weiterbildung vor, um die Prüfung von Anschlagmittel rechtssicher durchzuführen.
Befähigte Person zum Prüfen von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte die nicht im arbeitssicheren Zustand sind, stellen eine große Gefahr für die Mitarbeiter dar. Daher bereiten wir Sie und Ihre Mitarbeiter optimal mit unserer Ausbildung/Weiterbildung vor, um Prüfungen von Leitern und Tritten rechtssicher durchzuführen.
Befähigte Person zum Prüfen von PSA gegen Absturz
Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) schützen Beschäftigte vor Stürzen und deren schwerwiegenden Folgen. Deshalb sollten diese min. einmal jährlich von einer sachkundigen Person geprüft werden. Daher bereiten wir Sie und Ihre Mitarbeiter optimal mit unserer Ausbildung/Weiterbildung vor, um Prüfungen von PSA gegen Absturz rechtssicher durchzuführen.
Befähigte Person zum Prüfen von Regalanlagen
Regalanlagen müssen auf sichere Funktion geprüft werden. Denn ein falsch aufgebautes Regal kann schwere Personen- und Sachschäden hervorrufen. Daher bereiten wir Sie und Ihre Mitarbeiter optimal mit unserer Ausbildung/Weiterbildung vor, um Regalanlagenprüfungen rechtssicher durchzuführen.
Befähigte Person zum Prüfen von Steigleitern und Steigeisengängen
Steigleitern und Steigeisengängen die nicht im arbeitssicheren Zustand sind, stellen eine große Gefahr für die Mitarbeiter dar. Daher bereiten wir Sie und Ihre Mitarbeiter optimal mit unserer Ausbildung/Weiterbildung vor, um Prüfungen von Steigleitern und Steigeisengängen rechtssicher durchzuführen.
Befähigte Person zum Prüfen von Traversen
Traversen dienen als Verbindung zwischen einer Last und dem Hebezeug, zum Beispiel einem Kran. Folglich liegt es auf der Hand, dass an Traversen aus Gründen der Sicherheit für die Mitarbeiter und andere Personen sowie für Sachmittel hohe Anforderungen zu stellen sind. Den Einhalt dieser Anforderungen müssen sachkundige Personen regelmäßig prüfen und dokumentieren. Daher bereiten wir Sie und Ihre Mitarbeiter optimal mit unserer Ausbildung/Weiterbildung vor, um die Prüfung von Traversen rechtssicher durchzuführen.
Befähigte Person zum Prüfen von Winden, Hub- und Zuggeräte
Winden-, Hub- und Zuggeräte dienen als Verbindung zwischen einer Last und dem Hebezeug, zum Beispiel einem Kran. Folglich liegt es auf der Hand, dass an Winden-, Hub- und Zuggeräte aus Gründen der Sicherheit für die Mitarbeiter und andere Personen sowie für Sachmittel hohe Anforderungen zu stellen sind. Den Einhalt dieser Anforderungen müssen sachkundige Personen regelmäßig prüfen und dokumentieren. Daher bereiten wir Sie und Ihre Mitarbeiter optimal mit unserer Ausbildung/Weiterbildung vor, um die Prüfung von Winden-, Hub- und Zuggeräterechtssicher durchzuführen.
Weitere Informationen zu unseren Ausbildungen zur befähigten Person
Seien Sie mit uns flexibel. Denn unsere Ausbildungen zur befähigten Personen von verschiedenen Arbeitsmitteln können Sie in unserem Hause in den modernen Schulungsräumen in Meppen, deutschlandweit bei Ihnen im Hause oder bequem per E-Learning (i-NP-ut) durchführen.
Brauchen Sie weitere Informationen? Dann rufen Sie uns an unter 05931/8484-0 – wir helfen Ihnen gerne!