Nach den Richtlinien der TRBS 1203 Befähigte Person
Folgende Inhalte bietet die Schulung - Befähigte Person zum Prüfen von Anschlagpunkten:
- Gesetzliche Grundlagen
- Befähigte Person
- Anschlageinrichtungen
- Prüfung von Anschlageinrichtungen
- Rissprüfung an Anschlageinrichtungen
Voraussetzungen:
- Mindestens 18 Jahre alt
- körperliche sowie geistige Eignung
- Ausreichend Deutschkenntnisse sind zwingend erforderlich, falls diese nicht vorhanden sind, setzten Sie sich mit uns in Verbindung
- Für diese Ausbildung ist nachweislich ein Berufsschulabschluss nach BBIG und Berufserfahrung im Umgang mit Anschlagmitteln erforderlich.
Achtung!!! Zusätzlich kann zur dieser Schulung die befähigte Person zum Prüfen von Traversen gemäß DIN EN 13155 Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmemittel und die befähigte Person zum Prüfen von Klemmen und Greifern dazugebucht werden.
Allgemeine Hinweise:
- Optional bieten wir alle unsere Schulungen auch
- als Präsenzschulung an
- als Inhouse Schulung an: Lassen Sie sich von uns Ihr individuelles Angebot erstellen.
- Unsere E-Leraningschulungen sind in mehreren Sprachen buchbar!
- Hierzu buchen Sie lediglich das Sprachenmodul E-Learning / iNPut 2.0 (Link) hinzu und wir liefern Ihnen die Schulung in der passenden Sprache!
- Haben Sie die Schulung bereits erfolgreich absolviert? Dann denken Sie an die jährliche Pflichtunterweisung lt. DGUV