TRBS 1203 und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Folgende Inhalte bietet die Weiterbildung - Befähigte Person zum Prüfen von Anschlagmitteln:
- Befähigte Person
- Prüfungsdokumentation
- Kennzeichnung von Lastaufnahmemitteln
- Eignung von Anschlagmitteln
- Stahldrahtseile
- Hebebänder
- Einweghebebänder
- Rundstahlketten
- Vakuumheber
- Lasthebemagnete
- Schäkel
- Traversen
- Vermeidung von Schäden an Anschlagmitteln
- Prüfung von Anschlagmitteln
- Ablegereife von Naturfaserseilen
- Einweghebebänder
- Ablegereife Rundschlingen
Als Grundlage für die Weiterbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Anschlagmitteln gilt die Ausbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Anschlagmitteln.
Voraussetzungen:
- Mindestens 18 Jahre alt
- körperliche sowie geistige Eignung
- Ausreichend Deutschkenntnisse sind zwingend erforderlich, falls diese nicht vorhanden sind, setzten Sie sich mit uns in Verbindung
- Für diese Weiterbildung ist nachweislich ein Berufsschulabschluss nach BBIG und Berufserfahrung im Umgang mit Anschlagmitteln erforderlich.
Allgemeine Hinweise:
- Optional bieten wir alle unsere Schulungen auch
- als Inhouse Schulung an: Lassen Sie sich von uns Ihr individuelles Angebot erstellen.
- Unsere E-Leraningschulungen sind in mehreren Sprachen buchbar!
- Hierzu buchen Sie lediglich das Sprachenmodul E-Learning / iNPut 2.0 hinzu und wir liefern Ihnen die Schulung in der passenden Sprache!