Gemäß TRBS 1203
Folgende Inhalte bietet die Weiterbildung - Befähigte Person zum Prüfen von Hubarbeitsbühnen:
- Normen und gesetzliche Grundlagen
- Befähigte Person
- Prüfungsdokumentation
- Elektrische Prüfung
- Mechanische Prüfung
- Prüfungsablauf
Als Grundlage für die Weiterbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Hubarbeitsbühnen gilt die Ausbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Hubarbeitsbühnen.
Die Weiterbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Hubarbeitsbühnen erfolgt nach den Richtlinien der TRBS 1203.
Für diese Weiterbildung ist nachweislich ein Berufsschulabschluss nach BBIG und Berufserfahrung im Umgang mit Hubarbeitsbühnen erforderlich.
Zielgruppe:
Personen, die als Befähigte Personen zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen eingesetzt sind.
Voraussetzungen:
- Mindestens 18 Jahre alt
- körperliche sowie geistige Eignung
- Ausreichend Deutschkenntnisse sind zwingend erforderlich, falls diese nicht vorhanden sind, setzten Sie sich mit uns in Verbindung
Abschluss / Zertifikat:
Bei erfolgreicher Teilnahme und abgeschlossenen Prüfungen erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung, einen Sicherheitspassaufkleber und eine NP Safety Card (Führschein).
Allgemeine Hinweise:
- Optional bieten wir alle unsere Schulungen auch
- als Präsenzschulung an
- als Inhouse Schulung an: Lassen Sie sich von uns Ihr individuelles Angebot erstellen.
- Unsere E-Learningschulungen sind in mehreren Sprachen buchbar!
- Hierzu buchen Sie lediglich das Sprachenmodul E-Learning / iNPut 2.0 (Link) hinzu und wir liefern Ihnen die Schulung in der passenden Sprache!