Wir bringen Sie zum Strahlen…mit Sicherheit
Wir sind Ihr starker und zuverlässiger Partner, wenn es um optische Strahlung, Laserschutz und -sicherheit geht. Denn wir bieten Ihnen perfekt aus- und stets weitergebildete Laserschutzbeauftragte an. Auch sind unsere Laserschutzbeauftragte Fachkräfte für Arbeitssicherheit und haben dadurch fundiertes Hintergrundwissen.
Denn gemäß der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OstrV) und die technische Regel zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS Laserstrahlung) haben Arbeitgeber die Pflicht vor Aufnahme des Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 einen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen.
Unsere Aufgaben als Laserschutzbeauftragte/r
Mittels einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln wir durch Messungen und/oder Berechnungen, inwieweit Ihre Mitarbeiter Laserstrahlungen / optische Strahlungen ausgesetzt sind. Wenn hierdurch Grenzwerte überschritten werden und Gefahren für Sicherheit und Gesundheit bestehen, besteht Handlungsbedarf. Dementsprechend entwickeln wir Schutzmaßnahmen und unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie beim Laserschutz und -sicherheit wie folgt:
- Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt
- Empfehlung zu Laserschutzbrillen und Tragepflicht
- Beratung zum Strahlenschutzgesetz und zur Strahlenschutzverordnung
- Unterstützung bei der Auslegung von Laseranlagen nach DIN EN ISO 11553
- Laserschutzunterweisungen
Beispiele Anwendungsgebiete von Lasern
- Maschinenbau von Laserschweißanlagen
- Maschinenbau von Laserschneidanlagen
- kosmetische Anwendungen z. B. Tattooentfernung, Hautbehandlung
Laserschutzklassen
Die zugängliche Laserstrahlung ist ungefährlich, oder der Laser befindet sich in einem geschlossenen Gehäuse
Die zugängliche Laserstrahlung ist ungefährlich für das Auge, aber in besonderen Fällen gefährlich für die Haut
Die zugängliche Laserstrahlung ist ungefährlich, solange keine optischen Instrumente wie Lupen oder Ferngläser verwendet werden.
Die zugängliche Laserstrahlung liegt nur im sichtbaren Spektralbereich (400 nm bis 700 nm). Sie ist bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer (bis 0,25 s) auch für das Auge ungefährlich.
Wie Klasse 2, solange keine optischen Instrumente wie Lupen oder Ferngläser verwendet werden.
Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge.
Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge und in besonderen Fällen auch für die Haut. Diffuses Streulicht ist in der Regel ungefährlich. (Laser von CD-/DVD-Brennern; Laserstrahlung allerdings nicht direkt zugänglich)
Die zugängliche Laserstrahlung ist sehr gefährlich für das Auge und gefährlich für die Haut. Auch diffus gestreute Strahlung kann gefährlich sein. Beim Einsatz dieser Laserstrahlung besteht Brand- oder Explosionsgefahr. (Materialbearbeitung, Forschungslaser)