GESUNDE MITARBEITER = GESUNDES UNTERNEHMEN
Daher ist die arbeitsmedizinische Betreuung für ein Unternehmen unverzichtbar. Denn nur Unternehmen, die auf die Gesundheit ihrer Mitarbeiter achten, können langfristig erfolgreich und wettbewerbsfähig sein!
Schließlich sind gesunde Mitarbeiter motivierter und zufriedener und dementsprechend leistungsfähiger und kreativer. Auch die Kosten für krankheitsbedingte Ausfalltage werden sinken.
Es gibt also nur Gewinner!
Wir helfen Ihnen, Ihre Mitarbeiter gesund zu halten und alle gesetzlichen Forderungen einzuhalten. Wir beraten Sie und Ihre Mitarbeiter nicht nur zum Thema Arbeitsmedizin, sondern zeigen eine bessere Vorsorge auf und wie Gefährdungen und Berufskrankheiten minimiert werden können. Zudem unterstützen wir Sie gerne bei der Organisation von Erste-Hilfe-Kursen. Des Weiteren besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeiten zum Thema Leichtarbeitsplatz / Schonarbeitsplatz.


Was fordert der Gesetzgeber?
In Deutschland sind Arbeitgeber verpflichtet, die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetztes (ASiG), des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Arbeitsschutzbestimmungen sowie der Unfallverhütungsvorschriften zu erfüllen.
Welche Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung?
Vorsorge ist die beste Medizin, daher unterstützen Sie anhand einer sorgfältig durchgeführten Gefährdungsbeurteilung, welche Mitarbeiter welche Pflichtvorsorgeuntersuchungen benötigen. Zudem beraten wir Sie zu sinnvollen Angebotsvorsorgeuntersuchungen, die Sie optional Ihren Mitarbeiter anbieten können. Darüber hinaus informieren wir Sie, welche Vorsorgeuntersuchungen Sie Ihrem Mitarbeiter auf Wunsch zu ermöglichen haben.

Daher können wir Ihnen folgende Leistungen rund um das Thema Arbeitsmedizin anbieten und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung:
- Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorgeuntersuchungen, Angebots- und Wunschvorsorgeuntersuchungen sowie Betreuung (ArbMedVV;ASiG;DGUV Vorschrift 2)
- Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
- Hygienebelehrungen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen und Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA).
- Arbeitsmedizinische Online-Beratung
- Gestaltung, Auswahl, Erprobung und Einsatz von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung
- Organisation der Ersten Hilfe
- Einrichtung von Schonarbeitsplätzen / Leichtarbeitsplätzen
- Laboruntersuchungen
- Aufklärung und Beseitigung von Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz
- Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen, Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung neuer Verfahren und Arbeitsstoffe sowie beim Einsatz von chronisch Kranken, Schwerbehinderten und bei der Wiedereingliederung von Unfallverletzten